Solartipp: Sicher auf dem Schrägdach


19. Januar 2018

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Nachdem der Inhaber eines Installations- und Wartungsbetriebs für Solaranlagen die Gefahren, die seinen Mitarbeitern auf dem Dach drohen, beurteilt hat, muss er auch die richtigen Sicherungsmaßnahmen umsetzen. Eine dieser Maßnahmen, die bei jedem Gang auf das Dach nicht ausbleiben darf, ist die Sicherung vor dem Sturz in die Tiefe. Die Zahlen aus den veragangenen Jahren zeigen es ganz deutlich: Die fehlende Absturzsicherung ist die häufigsten Ursache, wenn es zu einem tödlichen Unfall bei der Wartung oder Installation einer Solaranlage kommt.

Als Absturz wird dabei der Sturz über eine Kante und das Aufprallen auf eine tiefere Ebene bezeichnet. Kanten sind dabei nicht nur die Ränder der Dächer, sondern auch Lichtkuppeln oder andere Öffnungen im Dach, die nur wenig Gewicht aushalten und durch die der Handwerker brechen kann. Diese Gefahrenquellen werden nicht selten unterschätzt, während schon der Blick über den Rand eines Daches jedem klar macht, hier lauert Gefahr. Doch auch der Sturz durch eine Lichtkuppel auf den Betonboden ein Stockwerk tiefer ist ein Absturz.

Fallen, aber nicht abstürzen

Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass der Mitarbeiter nicht über eine Kante fällt und wenn das schon mal passiert, dass er nicht abstürzt. Deshalb ist es notwendig, dass jeder Mitarbeiter mit einem Rückhaltesystem in einer vorgeschriebenen Art versehen ist, der das Aufprallen auf eine tiefere Ebene verhindert. Als geeignete Maßnahmen nennt die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 in erster Linie sogenannte kollektive Absturzsicherungen, die Priorität vor den individuellen Absturzsicherungen haben. Dazu gehören Abdeckungen, Geländer oder ein Seitenschutz, die auftretende Kräfte aufnehmen und ableiten können.

Die Kräfte aufnehmen

„Lassen sich aus arbeitstechnischen Gründen Absturzsicherungen nicht verwenden, müssen an deren Stelle Schutzeinrichtungen zum Auffangen abstürzender Beschäftigter vorhanden sein“, bestimmt die TRBS 2121. Das sind unter anderem Schutznetze, Schutzwände oder Schutzgerüste. Wichtig dabei ist, dass auch diese die beim Fall auftretenden Kräfte aufnehmen und ableiten können. Alle Fangeinrichtungen müssen den Arbeitsbereich um mindestens einen Meter überragen. Für die Arbeiten auf dem Dach braucht der Installateur freie Hände und sicheren Stand. Deshalb ist auf Steildächern mit mehr als 45 Grad Neigung ein Dachdeckerstuhl oder eine Auflegeleiter vorgeschrieben. Sie wird an einem Sicherheitsdachhaken (DIN EN 517) befestigt. Zudem müssen bei sehr steilen Dächern zusätzliche Fangeinrichtungen installiert werden, jeweils nach fünf Metern Höhenunterschied.

Mit Helm und Seil auf dem Dach

Erst wenn der Aufbau einer kollektiven Absturzsicherung völlig unwirtschaftlich wird oder aus baulichen Gründen nicht möglich ist, darf der Handwerker zu einer individuellen Absturzsicherung in Form einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zurückgreifen. Diese besteht aus einem Helm und einem Haltegurt mit Sicherungsseil. Dieses Seil wird auf Schrägdächern an Sicherheitsdachhaken eingehängt, die auf jeden Fall vom Fachmann auf der Basis der mitgelieferten Einbauvorschriften installiert werden müssen.

Nie allein aufs Dach klettern

Wichtig ist dabei, dass der Mitarbeiter vorher und vor allem jährlich wiederkehrend im Umgang mit der PSA geschult ist und auch genau weiß, wie er sich verhalten muss, sollte er doch einmal vom Dach und dann ins Seil fallen. Er muss aber auch wissen, wie er seinem Kollegen zu Hilfe kommen kann, sollte dieser einmal ins Seil stürzen. Denn dann kommt es zu einem sogenannten orthostatischen Schock. Der Kreislauf bricht zusammen und innerhalb weniger Minuten kann der Tod eintreten. Dann ist schnelle Rettung aus dem Sicherheitsgurt angesagt. Schon aus diesem Grunde darf sich niemals nur ein Mitarbeiter allein auf dem Dach aufhalten. (su)

Quelle: www.photovoltaik.eu/gentner.dll/PL_30021_802830